AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwob Digitaldruck Inhaber Holger Schwob- Fulda
1. Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde Schwob Digitaldruck ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die Annahmeerklärung erfolgt mit Zugang der Auftragsbestätigung von Schwob Digitaldruck per E-Mail beim Kunden.
Wird vom Kunden für die Lieferung oder einen Teil davon eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Ist der Kunde von einem Dritten bevollmächtigt, kommt der Vertrag nur unter Vorlage der Vollmacht und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Schwob Digitaldruck zustande.
2. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Mündliche und fernmündliche Angebote werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme verbindlich.
Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
Soweit nicht gesondert vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig.
3. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine werden erst nach schriftlicher Bestätigung der Schwob Digitaldruck wirksam.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.
Schwob Digitaldruck haftet bei Verzögerung der Leistung auch seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung auf maximal 10 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind, außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch nach einer gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Teillieferungen sind zulässig.
4. Verarbeitung elektronischer Daten
Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären.
Können bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von der Schwob Digitaldruck bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten, ist eine gesonderte Vereinbarung zur Bearbeitung des Datenformates nötig. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, wie sie der Kunde, oder ein von ihm eingeschalteter Dritter, für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet, liefert. Bei „offenen“ Dateiformaten (z. B. MS Word, Excel, OpenOffice, Publisher etc.) erfolgt eine Konvertierung in ein druckfähiges PDF.
Eine weitergehende Prüfungspflicht der gelieferten Datensätze obliegt der Schwob Digitaldruck nicht. Schwob Digitaldruck übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass Schwob Digitaldruck das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleitet.
Stellt Schwob Digitaldruck einen offensichtlichen Mangel fest, wird der Kunde unterrichtet und Schwob Digitaldruck beseitigt auf dessen Wunsch unter Berechnung der zusätzlich aufzuwendenden Bearbeitungszeit den Mangel.
Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl ist Schwob Digitaldruck berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet.
Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Schwob Digitaldruck nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlassten beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scannvorgangs wird nur gehaftet, soweit der Schwob Digitaldruck grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
Soweit Schwob Digitaldruck dem Kunden Zugriff auf das Online-Druckportal bzw. auf freigegebene Ordner (z. B. via FTP) ermöglicht, verpflichtet sich der Kunde
- den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
- dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen.
5. Datenschutz
Der Kunde wird gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Schwob Digitaldruck seine Anschrift und Daten maschinell speichert und verarbeitet.
Schwob Digitaldruck steht dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind.
Schwob Digitaldruck gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der jeweiligen Daten, welche eingestellt oder verarbeitet werden auf der Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten von der Schwob Digitaldruck gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrags erforderlich ist.
Der Kunde erklärt sich insbesondere auch damit einverstanden, dass seine Daten auf Grund einer Datenübermittlung von einem Dritten im Rahmen einer mit Schwob Digitaldruck vereinbarten Auftragsdatenverarbeitung gespeichert, gelöscht und gesperrt werden.
Demzufolge erklärt sich der Kunde auch damit einverstanden, dass Schwob Digitaldruck die gesamte Buchhaltung und Rechnungsstellung an ein Drittunternehmen überträgt.
Schwob Digitaldruck weißt darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
6. Urheberschaft und Nutzungsrechte
Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Schwob Digitaldruck gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt der Schwob Digitaldruck vorbehalten.
Von Schwob Digitaldruck angefertigte Entwürfe, Filme, Zeichnungen und sonstige Hilfsmittel bleiben auch bei gesonderter Zahlung deren Eigentum.
7. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind von gewerblichen Kunden unverzüglich, ansonsten innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt anzuzeigen. Die Frist wird mit rechtzeitiger Absendung der Anzeige gewahrt.
Ergibt sich, dass in einem von Schwob Digitaldruck zu bearbeitenden Datenformat Abweichungen auftreten können, können keine Beanstandungen erhoben werden, etwa wenn Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, eine zu niedrige Auflösung aufweisen oder wenn Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
Geringfügige Farbabweichungen, auch gegenüber früheren Aufträgen, stellen keinen Mangel da.
Bei Offsetdrucksachen sind Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage hinzunehmen. Berechnet wird dabei die gelieferte Menge.
8. Ansprüche des Kunden bei Mängeln
Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Qualität (z. B. Papierqualität, Tonwertwiedergabe) auftreten, die, sofern sie nicht erheblich sind, keinen Mangel darstellen.
Nachträgliche Produktveränderungen können aufgrund äußerer Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten und stellen keinen Mangel da.
Bei Kaschierungs-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation.
Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, sofern der Kunde gewerblich tätig ist, eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche und beginnt mit der Entgegennahme der Sache durch den Verbraucher.
Die Ansprüche sind, sofern der Kunde gewerblich tätig ist, auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Schwob Digitaldruck ist berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung / Schadensersatz
Die Schwob Digitaldruck haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Schwob Digitaldruck, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Schwob Digitaldruck nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit ein selbständiges Garantieversprechen abgegeben wurde oder wegen der – nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insoweit beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei Beschädigung oder Verlust des Originals durch in diesem selbst liegende Eigenschaften, z. B. altersbedingte Brüchigkeit von Transparent-Originalen, Vergrößerung von bereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse an bereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, Verwendung von Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowie von selbstklebenden Einfassbändern, falls diese an den Kopierzylindern- oder Trommeln kleben bleiben, wird keine Haftung übernommen.
Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen / Vorlagen wird Ersatz im Einzelfall nur in Höhe des Zeitwertes der Sache geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit der Schwob Digitaldruck ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen / Vorlagen sind binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Für Beschädigungen von Daten und Datenträgern sowie Zwischenprodukten sowie für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit der Schwob Digitaldruck grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
Sollen Originale / Vorlagen versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, sofern eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, Fulda.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 04. September 2009

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